Wichtige Weichenstellung für den Freiheitsplatz
Magistrat bringt Bebauungspläne auf den Weg
Hanau, 21. Juni 2010 - Oberbürgermeister Claus Kaminsky hatte es unmittelbar nach der Entscheidung im Wettbewerblichen Dialog für den Lübecker Investor HBB bereits angekündigt: das Arbeitstempo bleibt auch nach dem offiziellen Ende des Vergabeverfahrens hoch, die Bauleitplanung für den Freiheitsplatz werde noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht. Jetzt hat der Magistrat dem Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Entwicklung Freiheitsplatz" als auch zum Bebauungsplan „Westlich des Freiheitsplatzes" bereits zugestimmt. Damit ist sichergestellt, dass sich die Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung am kommenden Montag mit den beiden Vorlagen befassen kann.
Der besonderen städtebaulichen Bedeutung des Freiheitsplatzes, der das größte und wichtigste Entwicklungspotential in der Hanauer Innenstadt birgt, war bereits im Wettbewerblichen Dialog Rechnung getragen worden, indem eine Gesamtlösung für die weitläufige Fläche zwischen Alt- und Neustadt entwickelt werden musste, erinnert der OB an die städtischen Vorgaben an die Investoren.
Das von HBB im Wettbewerb präsentierte Konzept sieht für den westlichen Teil des Freiheitsplatzes den Bau eines Einkaufs- und Kulturzentrums, das sogenannte Literaturquartier, vor. Östlich davon gelegen, befindet sich über einer Tiefgarage zum einen der neu geordnete und verkleinerte Busbahnhof und zum anderen ein repräsentativer Frei- und Vorbereich - sowohl für das Literaturquartier selbst als auch für das Gebäude des gegenüberliegenden Finanzamtes.
Diese Neukonzeptionierung und Bebauung des Freiheitsplatzes stellt ein Planungserfordernis dar, dem über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rechnung getragen werden soll. Als Vorhabenträger hat die HBB deshalb die Einleitung eines Satzungsverfahrens zu beantragen, was sie mit Schreiben vom 1. Juni getan hat. Im Zuge dieses Verfahrens werden nicht nur mehrere gutachterliche Stellungnahmen notwendig, sondern auch alle relevanten Träger öffentlicher Belange sowie die Immobilienbesitzern und Geschäftsleuten entlang des Freiheitsplatzes können ihre Interessen und Einwände vorbringen. Daneben werden in diesem Verfahrensschritt auch die Fragen des Denkmalschutzes, des Verkehrs, der Lärmbelastung und der Grünbilanz berücksichtigt. „Aufgrund der vorgegebenen Verfahrensschritte des Baugesetzbuches sowie der komplexen Aufgabenstellung rechnen wir für die Durchführung dieses Satzungsverfahrens etwa ein Jahr," so Oberbürgermeister Kaminsky.
Mit dem Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan muss gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 104 „Freiheitsplatz" vom September 2007 aufgehoben werden, denn die damals formulierten Ziele entsprechen nicht mehr den aktuellen Stand.
Da der Aufstellungsbeschluss seinerzeit jedoch den gesamten Freiheitsplatz umfasste, wird durch dessen Aufhebung auch für den westlichen Teil des Areals, der nicht von dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfasst wird, ein weiteres Verfahren notwendig, um die städtebaulichen Ziele für die Zukunft festzuschreiben. Mit einem weiteren, ebenfalls auf den Weg gebrachten Aufstellungsbeschluss „Westlich des Freiheitsplatzes" greift die Stadt diese Notwendigkeit auf und stellt damit sicher, dass der im Wettbewerblichen Dialog als wünschenswert formulierte Zuwachs von Einzelhandelsflächen in der Größenordnung von 15.000 Quadratmetern sowie der Bestandschutz bereits vorhandener Flächen festgeschrieben werden.

