Bebauungsplanverfahren
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch
Der Freiheitsplatz bietet aus städtebaulicher Sicht enormes Entwicklungspotenzial - und das wird mit den Planungen des Wettbewerblichen Dialogs nun voll ausgeschöpft. Das Bebauungsplanverfahren ist in vollem Gange, wenn es planmäßig verläuft, könnten Ende des Jahres 2011 bereits die erforderlichen Baugenehmigungen erteilt werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die voraussichtlichen Auswirkungen und Lösungswege wurden im Dezember 2010 allgemein dargelegt und erläutert. Dabei bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Somit ist die siebte Phase der „Öffentlichen Auslegung und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" nun abgeschlossen. Zurzeit werden die vorgebrachten Stellungnahmen abgewägt.

